Hallo noch einmal,
haben wir nicht auch noch ein juristisches Problem?
Für Sonderausstattungen, die im Werk eingebaut werden, übernimmt der Hersteller die Garantie. Und nur für diese. Werden bei Autos zusätzliche Original- Ausstattungen beim Händler eingebaut, so übernimmt dieser die Gewährleistungen für die Funktion und die Teile.
Herr Krug liefert eine Lok, Herr Krug liefert einen digitalen Kupplungssatz.
Beides muss in Ordnung sein. Nun ist es aber bei Modellbahnherstellern üblich,
dass die Garantie erlischt, wenn man selber an der Lok manipuliert, sie gar nur öffnet.Die Verbindung der Kupplung mit dem Decoder über einen Stecker, der dann ja auch schon in der Lok enthalten sein muß, ist schon ein Eingriff in das "zentrale Nervensystem" der Lok.
Was ist, wenn die Kupplung nicht funktioniert, wenn man sie selbst eingebaut hat. Ab zu KM1. Rechnung für die dortige Arbeit?
Dann lieber gleich € 129,50 statt 100,- und man hat die Garantie. Oder? Warum nicht gleich so?
Gruß
Jan