Posts by Bernhard Steppan

    Hallo Theresa,


    wahrscheinlich verstehe ich Dein Problem nicht. Auf Ebay sind m.E. doch genügend günstige zivile Vorlagen aus allen möglichen Epochen (auch Gründerzeit/Ep.I) zu haben. Die kannst Du kaufen und -- zum privaten Zweck natürlich nur -- beliebig ändern und abformen oder per 3D-Scan einlesen. Wenn es darum geht, Figuren epochengerecht neu zu entwerfen, um sie kommerziell wieder zu verkaufen, sieht die Sache anders aus. Nicht umsonst sind sehr gute Figuren nicht ganz billig.


    Eine "klassische" Vorgehensweise für den privaten Bereich siehst Du am Beispiel eines Museumsdioramas auf Basis eines Preiser-Figurensatzes hier:


    http://www.modellboard.net/index.php?topic=27688.0
    http://www.modellboard.net/index.php?topic=23399.0


    Vorlagen haben diese Leute sicher den historischen Archiven entnommen.


    Grüße,
    Bernhard

    Hallo Stefan,

    Also wo liegt jetzt hier der Unterschied zur Vorbestellung beim Hersteller direkt?

    in diesem Fall ist der Händler Dein Vertragspartner. Wenn er Dir bessere Konditionen einräumt, ist das doch prima. Er muss Dich aber trotzdem korrekt über das Widerrufsrecht informieren. Manche Händer sind hier sehr naiv.


    Gruß,
    Bernhard

    Hallo Dirk,


    ich würde das BGB ebenfalls so auslegen, dass der Widerruf zwei Wochen nach Erhalt der Ware ausgeübt werden kann. Doch auch ich hatte mehrere negative Erfahrungen mit Vorbestellungen. In einem Fall zum Beispiel hatte ein Hersteller einfach den Lieferanten und Preis geändert und weigerte sich trotzdem, die Stornierung meiner Vorbestellung zu akzeptieren.


    Gruß,
    Bernhard

    Hallo Stefan,


    hier gehen die Meinungen sicher auseinander. Zwei Gründe: Erstes können manche Hersteller damit besser planen und die Wahrscheinlichkeit der Realisierung steigt. Und zweitens bekommt man die Loks oftmals mit einem Preisnachlass. Dem steht entgegen, dass alle mir bekannten Hersteller in ihrer AGB ein »Änderungen vorbehalten« eintragen. Das kann positiv sein (Fehler werden korrigiert) oder negativ (Features verschwinden). Alles eine Sache des Vertrauens.


    @Doppelnull: Mir geht es nicht um die bereits behandelten Themen, sondern um die rechtliche Verbindlichkeit von Vorbestellungen, also nicht um Vorkasse oder lohnt es überhaupt.


    Gruß,
    Bernhard

    Hallo zusammen,


    da im Thread MBW BR86 das Thema »Vorbestellungen« angesprochen wurde, wollte ich anregen, sich hier darüber auszutauschen. Es wurde mehrfach im Forum behauptet, (Vor-) Bestellungen seien nicht verbindlich. Ich würde hier sehr vorsichtig sein, denn diese Auslegung ist meiner Meinung nicht unbedingt rechtlich haltbar.


    Beispiel: Manche Hersteller wie MBW verwenden den Begriff »Vorbestellung«, andere wie KM1 sprechen lieber von »kaufen«, auch wenn eine Lieferung erst nach Jahren erfolgt. Bei KM1 erfolgt eine »Auftragsbestätigung« mit einer Rücktrittsfrist von, soweit mir bekannt, derzeit 4 Wochen. Das deutet schon darauf hin, dass man eine Vorbestellung als einen verbindlichen Auftrag ansieht -- auch wenn man die Ware noch nicht prüfen konnte.


    Bestellt man z.B. ein Modell mit einer bestimmten Epoche, individueller Beschriftung, FS-Radsatz etc. könnte der Hersteller zusätzlich behaupten, es sei eine Sonderanfertigung. Auch hier ist ein Rücktritt mehr als schwierig. Meiner Erfahrung nach ist es also besser, vor einer Bestellung einen Blick in die AGB des Herstellers zu werfen. Vorbestellungen kann man zudem vor einer Lieferung auf jemand anderen umschreiben lassen, so dass man einen eventuellen Streit aus dem Wege geht.


    Gruß,
    Bernhard


    P.S.: Es geht mir um Vorbestellungen allgemein, nicht um die bei einem bestimmten Hersteller.