Hallo zusammen,
da im Thread MBW BR86 das Thema »Vorbestellungen« angesprochen wurde, wollte ich anregen, sich hier darüber auszutauschen. Es wurde mehrfach im Forum behauptet, (Vor-) Bestellungen seien nicht verbindlich. Ich würde hier sehr vorsichtig sein, denn diese Auslegung ist meiner Meinung nicht unbedingt rechtlich haltbar.
Beispiel: Manche Hersteller wie MBW verwenden den Begriff »Vorbestellung«, andere wie KM1 sprechen lieber von »kaufen«, auch wenn eine Lieferung erst nach Jahren erfolgt. Bei KM1 erfolgt eine »Auftragsbestätigung« mit einer Rücktrittsfrist von, soweit mir bekannt, derzeit 4 Wochen. Das deutet schon darauf hin, dass man eine Vorbestellung als einen verbindlichen Auftrag ansieht -- auch wenn man die Ware noch nicht prüfen konnte.
Bestellt man z.B. ein Modell mit einer bestimmten Epoche, individueller Beschriftung, FS-Radsatz etc. könnte der Hersteller zusätzlich behaupten, es sei eine Sonderanfertigung. Auch hier ist ein Rücktritt mehr als schwierig. Meiner Erfahrung nach ist es also besser, vor einer Bestellung einen Blick in die AGB des Herstellers zu werfen. Vorbestellungen kann man zudem vor einer Lieferung auf jemand anderen umschreiben lassen, so dass man einen eventuellen Streit aus dem Wege geht.
Gruß,
Bernhard
P.S.: Es geht mir um Vorbestellungen allgemein, nicht um die bei einem bestimmten Hersteller.