Guten Abend !
Kann mir einer helfen ?
Möchte meine Bahnhofslampen montieren und Frage nun in welchem Abstand von einander soll ich diese montieren ?
Ebenso möchte ich wissen, wie ich ein Signal im Bahnhof montieren soll vor einer Weiche ? (Abstand)
Gruß aus Franken !
Abstand Bahnhofslampen und Signal ?
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Hallo Rudi,
bei dem Abstand der Leuchten im Bahnhof orientiere ich mich so weit es geht am Vorbild... einfach mal Fotos von vergleichbaren Bahnhöfen anschauen. Eine Norm ist mir nicht bekannt, bei Nebenbahnen spielen sicher oft die finanziellen Möglichkeiten des Betreibers eine große Rolle - also wie beim Modell auch! Meist muss man die Abstände gegenüber dem Vorbild ohnehin verkürzen, da eine 1:1-Übernahme wegen der Platzprobleme nur in den wenigsten Fälle geht.
Bei meinem Bahnsteig habe ich den Abstand nach der Anzahl der in meiner Schublade liegenden Leuchten gleichmäßig aufgeteilt.
Ergo: ich mache es wie es mir gefällt und suche - wenn nötig - nachher nach Vorbildern, bei denen es auch so istSchließlich hat es alles schon irgendwann mal irgendwo gegeben.
Gruß
Thomas -
Hallo Rudi,
ich mache es auch so wie Thomas, wobei es ja auch eine Rolle spielt, welche Art von Lampen du verbauen willst.
Ich habe einfach 'mal das Licht ausgemacht und dann den Bereich, der von einer Lampe ausgeleuchtet wird,
ermittelt
und die Leuchten dann so gesetzt, das die nächste ein wenig in den Lichtbereich der letzen Lampe hinein-
leuchtet - so wird dann am Ende der gesamte Bahnsteig 'mit Licht erfüllt'.Gruß
Peter
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Hallo Rudi,
es gibt bei der Bahn bestimmt eine DV, die zwar den Abstand von Lichtmasten nicht regelt, aber die Ausleuchtung des Arbeitsplatzes. Und dafür gibt es auch für die Abnahme ein Meßgerät, daß die geforderte Lux- Zahl angibt. Ähnlich ist es auch bei Lautsprecheranlagen ( Raski-Messung ) oder beim Zugfunk ( Feldstärkemessung ). Aber wir reden hier von den Ep V, VI usw. . Bis zum Ende der Ep 3 dürfte das alles nicht geregelt gewesen sein. Zugfunk gab es nicht, Lautsprecheranlagen blöckten über die Rangierbahnhöfe, sodaß die Anwohner im Schlaf gestört wurden und die Beleuchtung wurde nach Erfahrungswerten aufgebaut.
Ich würde die Lampen da platzieren, wo sie beim Eingriff in die Anlage ( Rangieren ) nicht im Weg stehen, aber doch noch sinnvoll.
Zum Thema Aufstellen von Signalen kann man wohl sagen, daß es dafür ein Regelwerk gibt, von dem aber immer und gerne abgewichen wird und aus baulichen Gründen auch abgewichen werden muß. Außerdem spielt auch hier wieder die Epoche eine große Rolle.
Hier ein Beispiel: In meinem Verschiebebahnhof Stargard Vbf müßte ich eigentlich 3 Ausfahrsignale aufstellen. Da zwei Gleise von einem Stellwerk überbrückt werden, ist das Aufstellen der Signale nur vor dem Stellwerk sinnvoll ( dahinter würde der Lokführer natürlich nichts erkennen ). Das bedeutet aber ein verkürzen der Ausfahrgleise. Also bekommen die 3 Gleise die kleineren Gleissperrsignale in Verbindung eines ziehmlich entfernten Gruppenausfahrsignals. Das ist natürlich nicht der Regelfall, aber damals nicht unüblich.
Empfehlenswert sind die Signalbücher der Miba, dem Organ des technischen Fortschritts und der allg. Volksbildung in Sachen Modellbahn.Gruß von der
Betriebsleitung der Naugarder Kleinbahn -
Nachtrag:
Sorry, sehe gerade das es um den Abstand der Lampen voneinander ging. Ist mir auf die Schnelle leider entgangen, da ist mein Beitrag dann eher unpassend. Bitte um Nachsicht!Damit mein Beitrag hier doch noch evtl. zu was nütze ist, hier ein Link zur Enzyklopädie des Eisenbahnwesens von Roell (allerdings von 1912):
http://de.academic.ru/dic.nsf/…ns/312/BahnhofbeleuchtungHallo ...
Eine kleine Übersicht gibt die Seite von T. Becker:
Gleisabstände - Abstände vom GleisUnd hier (entnommen der Richtlinie DV 427 für das Entwerfen von Bahnhofs- und Sicherungsanlagen
Teil I Entwerfen von Bahnhofsanlagen gültig vom 1. Oktober 1939) von der Seite von Herrn Nosske zitiert:Quote§ 7
Gleisabstände und Abstand fester Gegenstände von den Gleisen
1. Der Gleisabstand (abgesehen von Überladegleisen) ist, wenn möglich, nicht unter 4,75 m, mindestns aber zu 4,50 m anzunehmen, sofern nicht Zwischenbahnsteige, Signal- und Leitungsmaste, Lampen, Ladebühnen, Stellwerksbuden usw einen größeren Abstand bedingen. Der Gleisabstand durchgehender Hauptgleise, in denen Gleiseverbindungen liegen, richtet sich nach den zu verwendenden Gleisverbindungen, die abhängig sind von den betrieblichen Anforderungen (s § 81). Bei ausgedehnteren Bahnhofsanlagen sind in Abschnitten von 5 bis 6 Gleisen tunlichst einzelne größere Gleisabstände etwa von 6 m einzuhalten. Ein Gleisabstand von 5 m ist erwünscht zwischen Gleisen, zwischen denen Wasserkrane aufgestellt werden sollen, ferner zwischen Gleisen, in denen Bremsprüfungen und Bremsproben vorgenommen werden. Der Abstand der Gleise, die zum Reinigen von Personenwagen bestimmt sind soll mindestens betragen:
für Gleise im Freien 5,00 m,
für Gleise, zwischen denen Wascheinrichtungen oder mit Druckluft betriebene Reinigungsgeräte benutzt werden 5,50 m,
für Gleise in Wagenschuppen 5,50 m.
Holzverladevorrichtungen, die zwischen den Gleisen aufgestellt werden müssen, erfordern einen Gleisabstand von mindestens 6,0 m. Über den Gleisabstand bei Bahnsteigen s § 115.
2. Wo bei zweigleisigen Bahnen die Bahnsteige auf der Außenseite liegen, kann bei bestehenden Anlagen der Abstand der durchgehenden Hauptgleise auf den zulässigen Abstand der freien Strecke herabgemindert werden, sofern ein Schutzgitter (§ 95) nicht erforderlich ist oder auf 0,76 m Höhe beschränkt werden kann. Wo ein höheres Schutzgitter (etwa 1,5 m) aufgestellt werden soll, müssen die Hauptgleise auf 4,5 m auseinander gezogen werden.
3. Feste Gegenstände müssen mindestens in den durch die Betriebsordnung vorgeschriebenen Abständen von den Gleisen errichtet werden. Wegen des Abstandes der Einfahrsignale von der Gleismitte vgl Teil II **).
4. Auf Bahnsteigen müssen Säulen, Buden, Schranken usw bis zu einer Höhe von 3,05 m über Schienenoberkante mindestens 3,0 m von der Mitte des Gleises entfernt sein, für das der Bahnsteig benutzt wird (s auch § 11)).
Vielleicht hilft es oder gibt zumindest Anhaltspunkte? -
Hallo
vielleicht zurück zur Ursprungsfrage. Welche Zeit wird mit der Anlage nachgebildet ? Haupt- oder Nebenbahn. Ein Signal muss heute einen Abstand von 2,20 m von der Gleisachse haben. Dies ergibt sich aus den zulässigen Einragungen nach Anlage 1 der EBO. Bei alten Bahnanlagen (meist Nebennetz) sind auch geringere Abstände vorhanden. Ein Mindestmaß von 2,0 m sollte aber eingehalten werden, wobei immer in Bögen ein entsprechender Zuschlag zu beachten ist. Alte 2-gleisige Strecken wurden mit 3,50 m Gleisabstand gebaut. An Engstellen (Blankenheimer Tunnel, Brandleitetunnel) ist dieser auch heute noch vorhanden. Bis in die 30er Jahre war dieser Abstand der Standard. Auch einen Gleisabstand im Bahnhofsbereich von 4,0 m hat es gegeben. Dabei ist aber immer das Problem der notwendigen Rangierwege, die entsprechend größere Abständer erfordern, zu beachten. Falls der Platz nicht reicht, sind meines Erachtens diese Maße die letzten vertretbaren Reserven.
Grüße aus Erfurt
Wolfgang Bayer
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Danke für die Antworten !
Werde jetzt in meinem Bahnhof die Lampen wie folgt montieren !
Länge Bahnhofsgleise ohne Weichen 4 Meter beginne in der mitte und stelle alle 60 cm eine Lampe auf und habe dann 2,40 Meter abgedeckt (bei 5 Lampen)und das mach ich auf den 4 Hauptgleisen.(immer 2 Gleise dann mit Licht der 2armigen Lampen )
Am Nebengleis werde ich einarmige Lampen (4 Stück) auch im Abstand von 60 cm montieren !
Wenn ich fertig bin stell ich Bilder ein ! -
Wenn mehrere Leuchten eine Fläche beleuchten sollen ist der Abstand(beim Vorbild) so zu wählen,dass die Lichtkegel in ca .1 Meter Höhe sich kreuzen/berühren.
Damit wäre eine gleichmäßige Ausleuchtung gewährleistet.
Im Modell sind die Abstände analog der Gleisverkürzung entsprechnd dichter zu wählen.
Viel
erfolg beim Beleuchten.
Michael Schulz
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