Hallo Jörg,
man mag ja vielleicht die sog. Gebühren akzeptieren, wenn man die gewünschte Ware problemlos erhält, das ist OK. Gleichwohl halte ich sie für rechtswidrig! Mir scheint das im Brexit-Durcheinander eine von den Spediteuren gerne genommene Mehreinnahme zu sein! Wie wird denn das bei Einfuhren aus anderen Ländern, z. B. aus USA gehandhabt? Die Versandkosten (reichlich happig, schon aus der Schweiz) sind vorher festgelegt und können nicht nachträglich durch irgendwelche Gebühren angereichert werden. Und der Vorgang ist derselbe, wie bei Einfuhren aus GB.
Vor Jahren habe ich häufig Bausätze und Gleismaterial etc. in den USA bestellt und regelmäßig musste ich mich mit den Zollämtern anlegen, die mir oft den Zollbescheid mit der Aufforderung zugestellt haben, die Ware beim Zollamt abzuholen. Hallo? Wo gibt es denn so etwas? Soll ich mir für den Besuch des Zollamtes etwa Urlaub nehmen? Oder meine Schwiegermutter hinschicken? Ich habe jedes mal die Einfuhrumsatzsteuer überwiesen und um Zustellung gebeten, mit der Begründung, die Versandkosten decken den Versand vom Versender bis zum Empfänger ab. Vermutlich haben die mit den Zähnen geknirscht, aber sie haben mir in allen (!) Fällen die Ware nach Hause geschickt! Selbst dann, wenn es sich um einen Container handelt, kann der Spediteur nicht nachträglich die Vorführung beim Zollamt berechnen!
Deshalb - zusätzliche Gebühren im Handel mit GB halte ich für äußerst dubios!