Erfahrungen nach Brexit mit Einkäufen aus GB

  • Hallo,

    habe bei YouChoo einen Sound als download bestellt. Preis 14 Pfund abzüglich 20% VAT. Per paypal bezahlt, der Ladecode für den Zimo wurde per email versendet: keine Portokosten und vor allem keine Handlinggebühren der Paketdienste.

    Habe alles mit der Z21 auf einen MX644D geflashed. Den Zimo MX in D für ca 80.-€ incl Porto bestellt.

    Günstiger geht es nicht. :) Original aus GB kostet es 99.- Pfund + Porto ?? -20%VAT +19% Ust + Handlinggebühr.


    Geht so aber leider nur für Software ;)

    Grüße aus dem Odenwald


    Andreas :)

  • Die hatten wohl noch kein Wissen wie es zu gehen hat.

    Tja Adalbert,


    aber wie soll es denn nun gehen?


    Bis zum Brexit wars (man korrigiere mich) so:

    Als Privatmann (innerhalb der EU) bestellt, bezahlt und gut ist. 20% VAT war da immer fällig. Versandkosten für Kleinkram so zwischen 5 und 10,- €. So weit, so gut.

    Als Unternehmer Umsatzsteuer ID angegeben, 20% VAT wurde nicht in Rechnung gestellt. Das musste dann als Erwerb von Waren innerhalb der EU ans Finanzamt gemeldet werden (über die Umsatzsteuervoranmeldung).


    Nach dem Brexit:

    Als Privatmann in GB bestellt, ohne (!) VAT bezahlt, bei der Einfuhr nach Deutschland wird (sofern über einer Bagatellgrenze) die Einfuhrumsatzsteuer (19%) vom Zoll kassiert. Versandkosten für Kleinkram jetzt happige 15,- € bis 20,- €.

    Aus britischer Sicht geht die Ware in den nicht umsatzsteuerpflichtigen Export. Da macht der Händler doch alles richtig mit der VAT oder? Es kommt also auch kein Finanzamt auf den zu!? Wenn, dann schaut das demnächst im Odenwald vorbei, wo ja wohl die 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig gewesen wären. Oder sehe ich das falsch und der großartig ausgehandelte Deal zwischen GB und EU regelt alles anders?


    Ich werde die nächsten Tagen eine Bestellung Radsätze und Weichen in GB tätigen. Mal sehen, wie das laufen wird.

    Eins kann ich (nachdem ich mal versucht habe, eine per paypal bezahlte kanadische Softwarelizenz ordnungsgemäß zu verbuchen) aber schon mal sagen: Ich beneide keinen (Kleinst-)Unternehmer, der Geschäftsbeziehungen nach GB hat...

    Viele Grüße aus Südhessen


    Alexander

  • Zitat"...Bei der nächsten Prüfung vom Finanzamt bekommen die Ärger..."


    Das glaube ich nicht. Die Firma Youchoos aka Inhaber John Gymer hat eine britische UK VAT Steuernummer

    192 3275 02

    Damit kann er bei allen Lieferungen nach dem Ausland (Export} die britische Mehrwertsteuer von der Rechnung abziehen. Alles rechtens. Auf seiner Webseite steht geschrieben, leider ein wenig versteckt:

    Changes for EU posting post-BRExit - Tax Free for EU member states, same as other International destinations - applies to all International orders posted from 1st January 2021

    Auf gut deutsch, wie vorher beim Versand nach USA, Australien, Kanada, Neuseeland usw., auch in die EU wird die britische Mehrwertsteuer (20%) seitens Youchoos von der Rechnung abgezogen und der Kunde darf dann die jeweilige Einfuhrumsatzsteuer bei dem örtlichen Finanzamt entrichten. In Deutschland sind es 19%, in Österreich 20% und in der Schweiz sind es 7,7% plus allfällige Gebühren meines Wissens nach.


    Eine positve Entwicklung scheint sich abzuzeichnen, daß Youchoos inzwischen Ladecodes für britische Sounds verschickt und das nicht mehr der Lokdecoder (Zimo) physisch den Weg von Österreich nach Wiltshire und wieder zurück nach Deutschland nehmen muss, sondern man bekommt nach Bezahlung eine e-Mail mit dem Ladecode. E-Mails sind bislang in keinem mir bekannten Fall steuer- oder zollpflichtig. Diese Praxis gibt es seitens Zimo Sounds für US-Modellen schon seit langer Zeit.

    Es ist ja auch nicht zielführend, Decoder hin- und herzuschicken, auf denen die einzig Veränderung nur in einer Ansammlung von Nullen und Einsen in sinnreicher Anordnung besteht.

    Stellt euch mal vor, man müßte jedes Mobiltelefon der Marke angebissenes Obst zum Softwareupdate nach Kalifornien einführen. Da würden aber einige Containerschiffe den Atlantik durchpflügen und den Panamakanal verstopfen. Und ob dann jeder seine persönliche Handfunke auch wieder bekommen würde ...?


    Nebenbei, ich finde es gut, daß ihr weiterhin in UK bestellt. Gerade die "cottage industry" leidet unter dem vermaledeiten EU-Austritt am meisten. In UK sind die Bedingungen für Kleinunternehmer anders als z.B. in Deutschland, das Umsatzlimit es bedeutend höher, ab dem man steuerpflichtig wird. Und wer keine Umsatzsteuer zahlt, kann auch nichts abziehen.


    Beste Grüße, Torsten

  • Hallo Alexander, hallo Torsten!



    Vorweg:

    Ich bin kein Steuerspezialist oder so!

    Dazu kenne ich auch keine Details aus den ganzen Brexit Verträgen und habe auch keine Kenntnisse wie Engländer Waren exportieren müssen.

    Ich gehe jetzt mal davon aus, das die alten EU Richtlinien für den Export in Drittländer sinngemäß auch jetzt von England angewendet werden.

    Sie waren ja auch nicht schlecht, denn die Nichtanwendung wäre ja schon fast ein Steuerkrieg…


    Dann wäre es so:

    Für „greifbare“ Ware (SW auf einem Medium) stimmt das alles was geschrieben wurde.

    Der Händler kann ohne VAT liefern und der Spediteur wickelt den Import (nur Einfuhrumsatzsteuer, Modellbahn ist zollfrei) mit dem deutschen Zoll ab.

    Oder die Ware wird an den Zoll geliefert und der Empfänger macht die Zollabwicklung.

    Das alles kostet Zeit, macht zusätzliche Wege und dauert.

    Ist halt so…

    Aber: Dann gibt es noch sehr „kundenfreundliche“ Händler in England, z. B. Hattons!

    Die haben nämlich eine deutsche Steuernummer und können so die Abwicklung komplett übernehmen.

    Also prima für deutsche Kunden, sehr lobenswert!

    Das trotzdem der Transport wegen der erforderlichen Papiere und dem zolltechnischen Versand innerhalb Deutschland für den Spediteur sehr aufwändig ist, ist jetzt der Versand natürlich deutlich teurer.

    DHL stuft England daher jetzt in der Gruppe wie die Schweiz ein.

    Also keine Vorteile mehr wie ein Versand innerhalb der EU wie bisher!

    Ein klarer EU Vorteil für alle EU Bürger wenn sie innerhalb der EU kaufen, sollte man auch mal ruhig erwähnen...


    Also: Wenn SW auf einem greifbaren Medium versendet wird, ist das für diese so!


    So, jetzt komme ich zu dem geschilderten SW Kauf per Download:


    Variante 1, ein Deutscher kauft SW in Österreich (oder auch in Deutschland).

    Er zahlt die in Deutschland anfallende Umsatzsteuer, so wie immer.


    Variante 2, ein Deutscher kauft SW aus Österreich (oder auch aus Deutschland) über einen Händler in England.

    Der Händler in England sendet sie ohne VAT nach Deutschland, und der Empfänger zahlt keine Einfuhrumsatzsteuer wie gesagt wurde!

    Und auch keine Umsatzsteuer!


    Denkste…


    Na super, das würden ja dann alle etwas „schlauen“ Leute nach der Variante 2 machen…

    Dass das nicht gehen darf sieht ja wohl jeder ein, so dumm sind unsere Behörden auch nicht.

    Denn das wäre ja auch extrem Wettbewerbsverzerrend!


    Und da SW, wie beschrieben, ja immer mehr per Download über Grenzen gelangt, hat man sich was einfallen lassen.

    Wie ja oben geschrieben, ist ja eine „greifbare“ SW wie eine ganz normale „Lieferung“ zu behandeln.

    Nicht „greifbare“ SW (Lieferung per Download) ist daher als „sonstige Leistung“ eingestuft worden, ätsch!


    Das bedeutet, das der liefernde Händler die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes in Rechnung stellen muss!

    Es gelten daher die Regelungen des jeweils ausländischen nationalen Steuerrechts!

    Wie ich ja in meinem Beitrag sagte, der liefernde Händler hat sich ein Eigentor geschossen…

    Ich gehe mal davon aus, das der Händler das nicht mit böser Absicht gemacht hat sondern aus Unwissenheit…

    Schützt aber nicht vor Strafe!


    Nur zur Info:

    Wenn z. B. ein deutscher Händler „nicht greifbare SW“, also eine „sonstige Leistung“ auch in ein anderes EU Ausland verkauft, muss er die Umsatzsteuer des jeweiligen Bestimmungslandes in Rechnung stellen!

    Es gelten die Regelungen des jeweilige ausländischen nationalen Steuerrechts…

    Macht das jeder Händler???


    Ach ja, wir haben heute zwar den 13ten, aber ich möchte Euch trotzdem nicht den Tag vermiesen…

    Ich glaube aber ganz sicher das es so ist!


    Gruß

    Adalbert


    Ach ja, wenn sich ein „Steuerspezi“ dazu mal melden würde, wäre nicht schlecht!

  • Es geht noch komplizierter. Auch nach meinem Kenntnisstand wird Grossbritannien als sogenanntes Drittland eingestuft. Dazu gehört England, Adalbert Du meintest sicher Grossbritannien :), Schottland und Wales. Nordirland dagegen (politischer Teil des UK) hat einen Sonderstatus. Dieser bekloppte Brexit hat wirklich alles auf den Kopf gestellt.


    Bevor man sich über vermeintlich teure Versandkosten aus dem UK und in das UK aufregt, sollte man sich das zur Zeit herrschende Chaos im Grenzverkehr ansehen bzw. darüber nachlesen. Die Versanddienstleister haben sicher kein Interesse an den hohen Gebühren (wozu?). Sie sind nur im Augenblick gezwungen, die erhöhten Kosten für die Zollabwicklung (Stichwort z.B. "transit guarantee") irgendwie weiterzugeben.


    Ein Freund von mir arbeitet für eine grosse Spedition in Holland, die 24/7 LKW nach Grossbritannien abwickelt: "Stell Dir vor, da sind 40 Sendungen in einem LKW, und bei nur einer stimmen die Zollpapiere nicht." Die Probleme haben noch gar nicht richtig angefangen, weil viele Spediteure mittlerweile das Geschäft mit dem UK meiden wie die berüchtigte Pest. Es gilt abzuwarten.

  • Hallo liebe Zollexperten,


    noch ein Nachsatz zu meiner SW-Bestellung über die 14 Pfund.

    Bei meinem ersten Telefonat hat mir mein Gesprächspartner mitgeteilt, dass ich die britische VAT trotzdem bezahlen muss, das wäre bei SW so.

    Als dann die Paypalrechnung kam war ich positiv erstaunt, dass es ohne VAT war.

    Ausserdem müsste bei 16 € doch die "Bagatellgrenze" von 22.-€ ?? gelten. Da kostet der Verwaltungsakt bestimmt deutlich mehr als die 4.-€ die der Fiskus dabei erheben könnte. Wir haben dazu früher immer "Büroles spielen" gesagt :D , wenn " die Brüh teurer kommt wie die Brocken". ;)


    schönen Abend noch

    Grüße aus dem Odenwald


    Andreas :)

  • Die "Bagatellgrenze" von 22 Euro soll zum 1.7.2021 EU-weit wegfallen. Dann würde auch eine Einfuhr eines Packs Schienenverbinder von Peco zum Preis von 2 Pfund versteuert werden, ungefähr sind das dann 36 Cent Einfuhrumsatzsteuer. Die Zollämter werden viel Erfolg beim Einziehen der Forderungen haben.

    Es ist mir relativ egal, ob bei dem Ladecode als Softwarelieferung die Umsatzsteuer seitens des Händlers abgezogen wird oder nicht. Den Unterschied von etwa 3 Euro kann ich verkraften. Schon die Einsparung der Versandkosten ist bemerkenswert. Und Youchoos hat eine gute Möglichkeit geschaffen, um an britische Lok-Sounds zu kommen.

    In der Zimo-Preisliste ist übrigens ein Ladecode für Youchoos-Decoder unter der Artikelnummer "LACOK-GYM" verzeichnet, UVP 15,00 Euro. Ich interpretiere das so, daß Ladecodes auch unter Umständen direkt bei Zimo gekauft werden können. Dann ist der Preis und die Umsatzsteuerdiskussion klar. Es ist dann wohl eine "innergemeinschaftliche" Leistung.

    Wie aber weiter oben gesagt, der Umgang mit Ladecodes ist für mich Neuland und ich muß mich erst dort hinein finden. Aber ich bin schon froh, daß es eine Lösung gibt, den britischen Sound auf den Decoder zu bekommen, ohne das Zollgrenzen passiert werden müssen.

    Beste Grüße, Torsten

  • Hallo Roland,


    die Sache hat nur einen Haken, in Großbriefe darf man seit 1.1.2019 nur mehr Papier versenden und keine Waren. Ich habe früher auch immer mit dem Großbrief ins Ausland versendet, jetzt muss ich auf DHL umsteigen, Zitat deutsche Post:


    Bei mir sind nach dem 1.1.2019 mehrere Großbriefe zurückgekommen (musste natürlich wieder Nachporto zahlen) oder sie sind ganz verschwunden ||

    Hallo Wolfgang,


    das verstehe ich nicht. Habe Anfang Januar eine Minitrix 01 per Maxibrief Einschreiben für 7,20 € in die USA verschickt. Ich bin mir sicher, dass die Lok aus Metall war und sie ist bereits nach einer Woche(!) beim Empfänger angekommen.


    Als Großbrief habe ich in letzter Zeit N-Weichen nach Norwegen verschickt, welche den Empfänger erreicht haben.


    Also, bei mir hat es bisher immer funktioniert.


    Mit freundlichen Grüßen

    Roland

  • die Sache hat nur einen Haken, in Großbriefe darf man seit 1.1.2019 nur mehr Papier versenden und keine Waren. Ich habe früher auch immer mit dem Großbrief ins Ausland versendet, jetzt muss ich auf DHL umsteigen, Zitat deutsche Post:

    das verstehe ich nicht. Habe Anfang Januar eine Minitrix 01 per Maxibrief Einschreiben für 7,20 € in die USA verschickt. Ich bin mir sicher, dass die Lok aus Metall war und sie ist bereits nach einer Woche(!) beim Empfänger angekommen.

    Moin miteinander,


    jetzt musste ich doch mal nachlesen, was Stand der Dinge ist. Wolfgang, ich glaube du bist einem Irrtum aufgesessen. Von der Website der Deutschen Post zitiere ich folgenden Text:

    Quote

    Brief

    Mit BRIEF NATIONAL versenden Sie Ihre Dokumente, Medien oder Ware sicher und schnell. Die Formate unterscheiden sich in Gewicht und Maß. Mit dem Maxibrief bis 1 kg bleiben Sie flexibel und können auch schwerere Dokumente oder Kataloge bzw. kleine Gegenstände versenden.

    anschließend an das Zitat sind die Preise für alle Briefformate vom Postkarte bis Maxi gelistet. Es geht also doch, wie Roland es beschrieb.


    Gruß Rainer

  • Hallo Rainer,


    nicht Äpfel mit Birnen verwechseln, es geht nicht um nationale Maxibriefe sondern um internationale (Thema Brexit ;) )


    Es gibt das Produkt "Warenversand international", allerdings nur für Geschäftskunden, siehe auch das Video auf dieser Seite. Privatkunden mit Waren müssen sich an DHL mit den neuen kleinen Päckchen halten.


    Rollo: es geht manchmal, aber nicht immer. Das beste Beispiel sind meine Biegelehren, in einem Luftpolsterkuvert oder kleinen Karton werden sie bei den Annahmestellen teilweise nicht angenommen, werfe ich sie in den Postkasten kommen auch nur zum Teil an,

    Grüße,
    Wolfgang


    Nicht labern sondern schaffen

  • Moin in die Runde,


    Solange wir uns verstehen

    Na klar doch, Wolfgang. :D


    Um Irrtümer auszuschließen: In meinem Post #36 wurde nur BRIEF national, also Inland, behandelt.


    Für den Versand ins Ausland gilt, wie von Wolfgang (DT1) schon richtig beschrieben:

    Quote

    Ab dem 1.1.2019 können nur Dokumente in Briefen ins Ausland versandt werden. Für den Warenversand können Geschäftskunden die Warenpost International nutzen, Privatkunden nutzen bitte für Waren ins Ausland das DHL Päckchen International (NEU: schon ab 4,89 €) oder das Paket International.

    Nachzulesen unter folgendem Link: Porto Ausland für Briefe ins Ausland | Deutsche Post | Brief International


    Gruß Rainer

  • Hallo Andreas!

    Verstehe ich das richtig?. Wenn man bei Youchoos nur den Sound zum downloaden bestellt, muß man da bei You Choos anrufen, bzw. mailen?Auf der Webside finde Nichts über diese Möglichkeit.

    LG Werner

  • Hallo Werner,

    den Sound, das Projekt kannst du direkt runterladen. Zum Flashen des Decoders brauchts du aber den Ladecode, sonst bricht das Flash-Programm ab.

    Dafür musst du die Seriennummer des Zimo auslesen, ich habe das mit dem JMRI Programmer Tool gemacht, und zu YC mailen. Sie senden dir dann eine Paypalrechnung in Pfund und anschliessend per mail den Ladecode. Den gibts du dann in den Decoder ein und anschliessend kann das neue Project geflashed werden.

    Dieses Vorgehen habe telefonisch mit YC so abgestimmt, alles hat innerhalb weniger Stunden geklappt.


    falls du noch Fragen hast, bitte melden.


    viel Erfolg

    Grüße aus dem Odenwald


    Andreas :)

  • allerdings nur für Geschäftskunden,

    Ja, mag sein. Aber für Bestellungen in UK ist das wohl nicht wirklich relevant. Da ist doch der Englische Post- Service (welcher auch immer genutzt wird) zuständig... Und selbst wenn, die Versender sind doch allesamt Geschäftskunden, sollte man meinen. Also ist man nur bei eventuellen Rücksendungen der Gekniffene und muss u.U. solch hohes Porto bezahlen...

  • Hallo.

    Genau wie angekündigt sind die letzte Woche bestellten Bausätze heute angekommen. Irgendwelche weiteren Formalitäten musste ich nicht erledigen. Auch irgendetwas zusätzlich bezahlen musste ich nicht. Der Brief landete einfach so in meinem Briefkasten. Ein Bausatz für einen 14 Fuß Rungenwagen (das Teil ist echt winzig) in 0n30 liegt bei 12 GBP. Porto sind 3,70 GBP. Bei meinen 2 gleichzeitig bestellten Bausätzen liegt der Komplettpreis pro Wagen (incl Porto) bei (von Paypal umgerechneten) 16,57€. Dazu benötigt man noch 4 H0 Radsätze mit 10,5 mm Durchmesser und 25 mm Achslänge. Diese Radsätze gibt es z.B. von/für Roco H0 Güterwagen. Sofern man nicht wie ich auf genügend Restbestände zurückgreifen kann, bekommt man solche Radsätze problemlos für 1€. Der Wagen ist für eine Kadee No5 Kupplung vorbereitet. Da ich ja sowieso mit Kadee fahre, passt das natürlich perfekt. Eine No5 kostet auch nicht mehr als 1€. Selbst wenn ich die Radsätze und Kupplungen mit einrechne, liegt der Preis eines Wagen bei nur etwas über 20€. Dafür bekommt man in DE nur mit Glück einen 30 Jahre alten gebrauchten Magic Train Wagen. Deswegen bestelle ich so gerne in UK...

  • Moin !


    Ich hatte Ende Oktober letzten Jahres 2 Weichen bei Hattons bestellt für GBP 90,00 inkl VAT. Porto GBP 4,70.

    Leider hatte Peco Lieferprobleme. Angekündigt wurde die Sendung am 11.2. , nach 13 Tagen ist sie gestern angekommen.


    Bezahlt habe ich beim Postmann dann € 20,32 Zoll plus € 6,00 Auslagepauschale.


    Macht insgesamt € 116,41 (inkl. Kreditkartengebühr) für 2 Code 143 Weichen. Für mich immer noch ein attraktiver Preis.


    Vermutlich hab ich nur wegen des Jahreswechsels Pech gehabt mit der VAT (GBP 15,00 = € 17,50), die ich quasi doppelt bezahlt habe.


    Fazit : würde durchaus wieder dort bestellen; vorher aber wegen der VAT nachfragen.


    Gruß aus Bielefeld

    Stephan

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