Bahnschranke von Schnellenkamp
Die obligatorische Bahnschranke gehört zu jeder anständigen Bahnanlage, egal ob es sich nun um bayerischen, preußischen, württembergischen oder Bundesbahn Bahnanlagen handelt. In das direkte Umfeld von einem Bahnhof der am Rande einer Siedlung lag, sind stets ein oder mehrere Bahnübergänge vorzufinden, die es ermöglichen, dass die Landstraße die Bahn kreuzen kann. Auf zeitgenössische Bilder, die vor mehr als hundert Jahr spielen, ist es oft zu entnehmen, dass sowohl für den Bürgersteig als auch für die Straße gesonderten Schranken aufgestellt wurden.
Orts- oder Fernbedient
Folglich, dass einer Schrankenanlage nicht unbedingt immer im direkten Umfeld des Postengebäude oder Bahnwärterhaus liegen müssen, gibt es natürlich verschiedene Typen von Schrankenanlagen. Man unterscheidet ortsbediente und fernbediente Bahnschranken und Anrufschranken. Ortsbedient sind die Schranken, die der Bahnwärter mit dem Auge beobachten kann. Hierdurch kann er das Schließen der Schranken nach dem Straßenverkehr koordinieren. Ausgenommen die Schrankenanlagen die an Postengebäude oder an Bahnwärterhäusern liegen, die in der Regel ortsbedient sind, können dies ebenfalls weiter gelegenen Schrankenanlagen sein, sofern der Bahnwärter einen Teil der Straße überblicken kann. Dieser Einblick kann mit dem Auge als auch mit einer Fernsehkamera möglich sein. In der Regel sind Ortsbediente Bahnschranken prinzipiell verriegelt. Bei Fernbediente Schrankenanlagen kann der Bahnwärter die Straße nicht, teils oder nur den Bereich zwischen die Schlagbäume beobachten. Hierdurch kann der Bahnwärter das Schließen der Schranken nicht mit dem Straßenverkehr koordinieren, und muss vor dem Schließen der Schlagbäume gewarnt werden. Dieser Ankündigung erfolgt durch das Vorläuten, das durch die ersten Umdrehungen des Kurbels vom Schrankenantrieb ausgelöst wird. In Gegenstellung zu Ortsbediente Schrankenanlagen sind Fernbediente Schrankenanlagen aufwerfbar; die Schlagbäume können nach dem Schließen wieder angehoben werden, wenn ein Fahrzeug nach der Ankündigung des Schrankenschließens den Bahnübergang nicht rechtzeitig verlassen kann und somit zwischen die Schlagbäume eingeschlossen ist.
Schrankenbedienung per Anruf
Anrufschrankenanlagen sind in der Grundstellung immer geschlossen. Sie werden lediglich geöffnet wenn der Straßenverkehr es erforderlich macht. Nach einer bestimmten Zeit, der zum Passieren des Bahnübergangs ausreicht, werden die Schlagbäume wider geschlossen. Anrufschrankenanlagen kommen sehr häufig an Feld- und Waldwege vor, wenn da eine technische Sicherung der Bahnübergänge gefordert ist. Gleich wie Ortsbediente Schrankenanlagen sind Anrufschrankenanlagen aus Sicherheitsgründen verriegelt.
Gleich- oder gegenschlägig
Um die Schrankenanlagen an den örtlichen Konstellationen an zu gleichen, gibt es unterschiedlich lange Schrankenbäume, Gitterbehänge, Reflektorleisten, gleichschlägige und gegenschlägige Schrankenanlagen sowie Doppelschrankenanlagen. Vorwiegend werden gegenschlägige Schrankenanlagen verwendet, von dem sich der Drehpunkt an der rechter Seite der Fahrbahn befindet. Dadurch existiert noch die Möglichkeit, bei niedergelassenen Schlagbäumen den Bahnübergang zu verlassen während die Zufahrt schon geschlossen ist. Gegenschlägige Schrankenanlagen mit ein links liegendes Drehpunkt werden nur in Sonderfälle verwendet. Sind größere Sperrlängen verlangt, müssen Doppelschrankenanlagen angewendet werden. Bei dieser Anlagenbauart gibt es ebenfalls gegen- und gleichschlägige Varianten; üblicherweise werden gegenschlägige Doppelschrankenanlagen gebraucht, bei denen die Zufahrtschranken und die Ausfahrtschranken jeweils mit einem Kurbelantrieb bedient werden. Wenn unterschiedlich lange Schlagbäume den Fußweg und die Fahrbahn getrennt voneinander sperren, werden gleichschlägige Doppelschrankenanlagen verwendet. Hier werden die beiden Schlagbäume über die Fahrbahn und die beiden Schlagbäume über den Fußweg mit jeweils einem Kurbelantrieb bedient. Gleichschlägige Schrankenanlagen werden ansonsten nur bei unterordneten kleinen Straßen mit einer Fahrbahn oder bei Feld- und Waldwegen verwendet, dennoch in der Regel auch hier gegenschlägige Schrankenanlagen bevorzugt werden.
Schlagbaumausstattung und Länge
Je nach den örtlichen Bedürfnissen können Schrankenbäumen zusätzlich noch mit Gitterbehänge und Reflektorleisten ausgerüstet werden. Wenn es die reale Gelegenheit besteht, dass zum Beispiel Fußgänger unter der geschlossenen Schranke hindurchschlüpfen können, sind Gitterbehänge absolut erforderlich. Daher sind Gitterbehänge binnen geschlossener Orte verpflichtend. Außerhalb geschlossener Orte werden Gitterbehänge ausschließlich verwendet insofern dies durch einen recht starken Fußgängerverkehr notwendig ist, oder falls über den Bahnübergang öfters Kleinvieh getrieben wird. Daher kann es vorkommen, dass sogar Feldweg-Bahnübergänge die Schlagbäume mit Gitterbehang versehen werden. In dem Fall, dass geschlossene Schranken von Autofahrern nicht rechtzeitig erkannt können werden, sind Reflektorleisten an den Schlagbäume zu versehen. Dies ist bei schlecht oder gar nicht beleuchtete Bahnübergänge der Fall. Innerhalb Ortschaften wird man daher kaum Reflektorleisten an die Schlagbäume antreffen, da hier meistens eine ausreichende Straßenbeleuchtung vorhanden ist und der Straßenverkehr sowieso nur für maximal 50 km/h zugelassen ist Die Schlagbäume können abgesehen von deren Ausstattung mit Gitterbehang oder Reflektorleisten in verschiedenen Längen geliefert werden. Je nach den örtlichen Umständen werden Schlagbäume von 3 m z. B. für unübersichtliche Fußweg-Bahnübergänge bis zu 10 m Länge verwendet. Doppelschrankenanlagen werden erst verwendet, wenn der Fahrweg mehr als 10 m Breite aufweist. Wie üblich gibt es auch hier wieder Abweichungen und Ausnahmefälle.
Viele Grüße aus Belgien,
Jacques Timmermans